Sie möchten bauen, umbauen, eine Fläche anders nutzen oder Ihre Außenanlagen verändern – wissen aber nicht, welche Genehmigungen, Anträge, Planungen und Nachweise erforderlich sind? Tabaplan unterstützt Bauherren in Hamburg und deutschlandweit bei der technischen Planung, Zusammenstellung der Unterlagen und Koordination der erforderlichen Genehmigungs- und Antragsverfahren.
Bauvorhaben anfragenViele Bauherren wissen genau, was sie bauen oder verändern möchten – aber nicht, welche Anträge, Nachweise und Genehmigungen dafür benötigt werden.
Genau hier unterstützen wir. Sie schildern uns Ihr Vorhaben und senden uns vorhandene Unterlagen. Wir prüfen den erforderlichen Planungs- und Genehmigungsumfang und koordinieren die nächsten Schritte.
Dabei kann es nicht nur um einen klassischen Bauantrag gehen. Je nach Grundstück und Vorhaben können beispielsweise eine Nutzungsänderung, Entwässerungsplanung, wasserrechtliche Erlaubnis, Baustellenzufahrt, Sondernutzung, Rigole, Regenwassernutzung oder weitere fachliche Nachweise erforderlich sein.
Das hängt vom Grundstück, der geplanten Nutzung, dem Bundesland, der Gemeinde und der konkreten Maßnahme ab. Deshalb sollte vor Beginn der Arbeiten geklärt werden, welche Verfahren tatsächlich erforderlich sind.
Unterstützung bei Bauvorhaben, für die eine Baugenehmigung oder ein entsprechendes bauordnungsrechtliches Verfahren erforderlich ist.
Wenn sich die genehmigte Nutzung eines Gebäudes oder einer Fläche ändern soll, kann ein eigenes Genehmigungsverfahren erforderlich sein.
Planung und Abstimmung von Grundstücksentwässerung, Regenwasser, Rückhaltung, Versickerung und Einleitung.
Unterstützung bei erforderlichen wasserrechtlichen Unterlagen, beispielsweise für bestimmte Versickerungen oder Einleitungen.
Planung und Koordination erforderlicher Genehmigungen für Baustellenzufahrten und die Nutzung öffentlicher Flächen.
Prüfung weiterer fachlicher oder örtlicher Anforderungen und Koordination der dafür notwendigen Unterlagen.
Sie möchten ein Gebäude errichten, erweitern, umbauen oder eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung durchführen? Dann kann ein Bauantrag mit entsprechenden Bauvorlagen erforderlich sein.
Wir unterstützen bei der Vorbereitung der erforderlichen Planungs- und Antragsunterlagen und koordinieren die notwendigen Fachleistungen. Je nach Vorhaben und Bundesland müssen bauvorlageberechtigte Architekten oder Ingenieure eingebunden werden.
Sie möchten beispielsweise eine Gewerbefläche in Wohnraum umwandeln, eine Wohnung als Ferienunterkunft nutzen, Büroräume anders nutzen, eine Garage umnutzen oder eine andere gewerbliche Nutzung aufnehmen?
Eine Nutzungsänderung kann unabhängig davon relevant sein, ob baulich etwas verändert wird. Entscheidend ist die genehmigte Ausgangsnutzung und die geplante neue Nutzung.
Prüfung und Planung einer möglichen Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum.
Unterstützung bei der Prüfung und Vorbereitung einer Nutzungsänderung.
Planung und Prüfung der erforderlichen baurechtlichen Voraussetzungen.
Unterstützung bei gewerblichen Umnutzungen und den damit verbundenen Planungsanforderungen.
Prüfung der erforderlichen baurechtlichen und gegebenenfalls weiteren Genehmigungsebenen.
Auch bei scheinbar ähnlichen Nutzungen können sich neue baurechtliche Anforderungen ergeben.
Nicht nur das Gebäude selbst kann genehmigungs- oder abstimmungspflichtige Planungen auslösen. Auch Außenanlagen können technische und öffentlich-rechtliche Anforderungen betreffen.
Wenn Sie beispielsweise größere Geländeveränderungen, Stützwände, Zufahrten, befestigte Flächen, Entwässerungsanlagen oder andere Maßnahmen auf Ihrem Grundstück planen, prüfen wir den erforderlichen Planungsumfang.
Sie möchten auf Ihrem Grundstück eine Rigole oder eine andere Versickerungsanlage bauen?
Ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, hängt unter anderem von den örtlichen Voraussetzungen und der Art der Versickerungsanlage ab. In Hamburg kann eine Erlaubnis beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich sein. Deshalb sollte nicht einfach mit dem Bau begonnen werden, bevor die erforderlichen Anforderungen geklärt sind.
Wir unterstützen bei der technischen Planung und der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für das jeweilige Verfahren.
Bei größeren Bauvorhaben kann eine gedrosselte Ableitung von Niederschlagswasser erforderlich sein. Dann können beispielsweise Rückhalteräume, Drosseln und Drosselschächte Bestandteil der Entwässerungsplanung werden.
Je nach Verfahren können Berechnungen, Lagepläne, Schnitte, Detailpläne, Rückhaltevolumen und weitere Nachweise benötigt werden. Wir unterstützen bei der technischen Planung und der Koordination der erforderlichen Unterlagen.
Sie möchten Regenwasser sammeln und beispielsweise für Gartenbewässerung oder andere geeignete Zwecke nutzen?
Wir planen die technischen Grundlagen und prüfen, welche Anforderungen für das konkrete Vorhaben berücksichtigt werden müssen. Dabei können Zisterne, Überlauf, Rückhaltung, Drosselung, Versickerung und angeschlossene Flächen gemeinsam betrachtet werden.
Für eine Baustelle reicht es nicht immer aus, nur das Grundstück selbst zu planen. Wenn öffentliche Gehwege, Straßen oder sonstige öffentliche Flächen genutzt oder verändert werden müssen, können zusätzliche Erlaubnisse erforderlich sein.
Dazu können beispielsweise Baustellenzufahrten, Baustellenüberfahrten, Materiallagerung, Container, Gerüste, Bauzäune oder andere Baustelleneinrichtungen auf öffentlichen Flächen gehören.
Bei Bauvorhaben kann neben dem Bauordnungsrecht auch Wasserrecht relevant werden. Das betrifft beispielsweise Grundwasser, Niederschlagswasser, Versickerung oder Einleitung in Gewässer.
Prüfung und Planung von Versickerungsanlagen sowie Unterstützung bei erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren.
Technische Unterlagen für die Einleitung von Niederschlagswasser oder Abwasser in dafür vorgesehene Gewässer bzw. Anlagen.
Bei Maßnahmen mit Grundwasserbezug kann eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Anzeige erforderlich sein.
Bei bestimmten Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gelten besondere Anforderungen.
Je nach Anlage kann beispielsweise eine Anzeige oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung erforderlich sein. Wir prüfen gemeinsam mit den erforderlichen Fachstellen, welche Unterlagen und Verfahren für Ihr konkretes Projekt notwendig sind.
Ein Bauvorhaben kann mehrere Genehmigungs- und Prüfbereiche gleichzeitig betreffen. Deshalb betrachten wir nicht nur den klassischen Bauantrag, sondern das gesamte Vorhaben.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Anlagen können zusätzliche Genehmigungen und Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde erforderlich sein.
Eingriffe in Natur und Landschaft können zusätzliche Prüfungen, Ausgleichsmaßnahmen oder Genehmigungen auslösen.
Baumfällungen, größere Erdarbeiten oder Eingriffe in geschützte Grünstrukturen können örtliche Genehmigungen erfordern.
Baustellenzufahrten, Gehwegüberfahrten und die Nutzung öffentlicher Flächen können straßen- oder wegerechtliche Erlaubnisse erfordern.
Versickerung, Einleitung, Grundwasser und bestimmte technische Anlagen können wasserrechtliche Verfahren auslösen.
Bei bestimmten gewerblichen Nutzungen können neben dem Baurecht weitere behördliche Anforderungen hinzukommen.
Lärm, Betriebszeiten, technische Anlagen oder bestimmte gewerbliche Nutzungen können zusätzliche Nachweise oder Verfahren erfordern.
Erdarbeiten, Grundwasser, Altlasten oder Arbeiten in besonderen Schutzbereichen können zusätzliche Prüfungen erforderlich machen.
Bei bestimmten land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken können zusätzlich grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigungen relevant sein.
Hamburg hat eigene bauordnungsrechtliche und fachrechtliche Anforderungen. Je nach Vorhaben können das zuständige Bezirksamt, Fachbehörden oder weitere Stellen beteiligt sein.
Besonders bei größeren Bauvorhaben in Hamburg ist es sinnvoll, Bauantrag, Außenanlagen, Entwässerung, Baustellenzufahrt und weitere erforderliche Verfahren frühzeitig aufeinander abzustimmen.
Tabaplan unterstützt Bauherren bei dieser Koordination und stellt die erforderlichen technischen Planungsleistungen projektbezogen zusammen.
Die grundsätzlichen Themen sind bundesweit ähnlich, die konkreten Verfahren, Zuständigkeiten, Formulare und Anforderungen unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland, Kommune und Vorhaben.
Deshalb behandeln wir nicht jedes Bauvorhaben nach einem starren Muster. Stattdessen prüfen wir den Standort und die konkrete Maßnahme und stimmen die erforderlichen Unterlagen mit den jeweils zuständigen Stellen und Fachplanern ab.
Beschreiben Sie kurz, was Sie bauen, ändern oder genehmigen lassen möchten. Fotos, Grundstücksplan, Bauzeichnungen oder vorhandene Genehmigungen helfen bei der ersten Einschätzung.
Wir schauen, welche Planungen, Nachweise, Fachleistungen und Genehmigungs- oder Abstimmungsverfahren für das Vorhaben relevant sein können.
Je nach Projekt können beispielsweise Bauzeichnungen, Entwässerungsplanung, Höhenplanung, Berechnungen oder weitere Fachplanungen erforderlich sein.
Die für das jeweilige Verfahren erforderlichen Unterlagen werden zusammengestellt und mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt.
Je nach Verfahren und erforderlicher Bauvorlageberechtigung erfolgt die Einreichung durch die zuständige Person bzw. den zuständigen Fachplaner. Wir unterstützen bei der Koordination und Kommunikation.
Wenn Behörden Nachforderungen oder Rückfragen stellen, können die erforderlichen technischen Unterlagen geprüft, ergänzt und koordiniert werden.
Je mehr Informationen bereits vorliegen, desto schneller lässt sich der erforderliche Planungs- und Genehmigungsumfang beurteilen.
Viele Bauherren beginnen mit einer einzelnen Frage: „Brauche ich dafür eine Genehmigung?“
In der Praxis kann die Antwort jedoch aus mehreren Teilen bestehen. Ein Bauvorhaben kann gleichzeitig bauordnungsrechtliche, wasserrechtliche, straßenrechtliche, naturschutzrechtliche oder weitere Anforderungen betreffen.
Genau deshalb betrachten wir Ihr Vorhaben als Gesamtprojekt und nicht nur als einzelnen Bauantrag.
Unterstützung bei Neubau, Umbau, Grundstücksentwässerung, Außenanlagen und weiteren genehmigungsrelevanten Maßnahmen.
Unterstützung bei Bestandsgebäuden, Umnutzungen, Sanierungen und Veränderungen des Grundstücks.
Technische Planung und Koordination für Immobilien- und Grundstücksprojekte.
Unterstützung bei Bauanträgen, Außenanlagen, Entwässerung und technischen Schnittstellen.
Projektbezogene Unterstützung bei Grundstück, Außenanlagen, Entwässerung und Genehmigungsunterlagen.
Unterstützung bei gewerblichen Bauvorhaben, Umbauten, Nutzungsänderungen und Außenanlagen.
Tabaplan unterstützt bei der technischen Planung, Zusammenstellung und Koordination der erforderlichen Unterlagen. Soweit eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich ist, wird diese projektbezogen eingebunden.
Ja. Schicken Sie uns die wichtigsten Informationen zu Ihrem Bauvorhaben. Wir prüfen, welche Planungs- und Genehmigungsthemen für das konkrete Projekt relevant sein können.
Ja. Nutzungsänderungen können beispielsweise bei Umwandlungen von Gewerbe, Büro, Garage oder anderen bestehenden Nutzungen relevant sein. Der konkrete Umfang wird projektbezogen geprüft.
Ja. Tabaplan kann die technische Planung und die erforderlichen Unterlagen für das jeweilige Verfahren unterstützen und koordinieren.
Die technische Planung und erforderliche Unterlagen können projektbezogen erstellt bzw. koordiniert werden. Ob und welches behördliche Verfahren erforderlich ist, hängt vom Standort und Entwässerungskonzept ab.
Wir können die erforderlichen technischen Unterlagen und die Koordination des Verfahrens unterstützen. Die eigentliche behördliche Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde erteilt.
Ja. Zisternen, Regenwassernutzung, Überlauf, Rückhaltung, Versickerung und Entwässerung können als zusammenhängendes Konzept betrachtet werden.
Ja. Je nach Vorhaben können technische Planungen und Unterlagen für wasserrechtliche Verfahren vorbereitet und koordiniert werden. Welche Erlaubnis oder Anzeige erforderlich ist, hängt vom konkreten Projekt ab.
Nein. Tabaplan unterstützt geeignete Projekte in Hamburg und deutschlandweit. Die konkreten Anforderungen und zuständigen Behörden werden anhand des Projektstandorts geprüft.
Nein. Genehmigungen und behördliche Erlaubnisse werden immer von den jeweils zuständigen Behörden erteilt. Tabaplan unterstützt bei Planung, technischen Unterlagen, Koordination und dem jeweiligen Antragsprozess.
Ideal sind die Adresse des Grundstücks, eine kurze Beschreibung des Vorhabens, vorhandene Pläne oder Genehmigungen sowie Fotos. Bei Entwässerungsthemen sind zusätzlich vorhandene Entwässerungsunterlagen besonders hilfreich.
Egal ob Bauantrag, Nutzungsänderung, Gartenplanung, Außenanlagen, Entwässerung, Rigole, Zisterne, Drosselschacht, Baustellenzufahrt oder eine andere Genehmigung: Beschreiben Sie uns Ihr Projekt. Wir prüfen den erforderlichen Umfang und koordinieren die nächsten Schritte.
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