Ingenieurmäßige Objektplanung Freianlagen nach HOAI. Leistungsphasen 1 bis 9, Kostengruppen 500 und 600, Leistungsverzeichnis und Submission. Bei freihändiger Vergabe und Kleinauftrag: Direktbeauftragung ohne öffentliches Vergabeverfahren. Stadtanlagen, Stadtmöblierung, Stadtbeleuchtung, Landschaftsplanung.
Öffentliche Auftraggeber brauchen Freianlagenplanung, die in der Akte und auf der Baustelle trägt: Höhenplan, Entwässerung, Aufbau der Beläge, Vegetation mit Pflegeansatz, Möblierung, Beleuchtung, Barrierefreiheit, Kosten nach DIN 276 (KG 500 / 600) und ein Leistungsverzeichnis, das in der Submission wertbar ist. Tabaplan GmbH liefert diese Unterlagen als Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021 – für Kommunen, Bezirke, Landesgesellschaften, Hafenbetriebe, Hochschulen, Kliniken und Träger öffentlicher Belange, deutschlandweit.
Das Leistungsbild reicht vom städtebaulichen Außenraum bis zur Ausführungsplanung: Stadtplätze, Parks, Grünzüge, Schulhöfe, Klinikgärten, Friedhöfe, Sportanlagen, Hafen- und Kajenbereiche, Gewerbehöfe. Dazu Stadtmöblierung, Spiel- und Aufenthaltsmöbel, Beleuchtungskonzept im Außenraum, Leit- und Orientierungssysteme, Radabstellen, strukturierte Stellplätze und Trassen für technische Medien.
Große Verfahren nach VgV/GWB und UVgO übernehmen wir ebenso wie die kleine, rechtlich zulässige Direktvergabe. Entscheidend ist nicht die Losgröße, sondern ob das Leistungsbild, der Termin und die Vergabeform zusammenpassen. Anfrage: Kontaktformular.
Die Planung folgt dem HOAI-Leistungsbild Objektplanung Freianlagen. Ergänzend bearbeiten wir städtebauliche und landschaftsplanerische Fragestellungen im Außenraum, soweit sie für die Umsetzbarkeit der Anlage erforderlich sind: Nutzungsmischung, Wegebeziehungen, Aufenthaltsqualität, Klima (Entsiegelung, Retention, Beschattung), Betrieb und Verkehrssicherheit.
Neben der klassischen GaLaBau-Planung bearbeiten wir städtische Anlagen als Gesamtsystem. Der Platz, der Park, die Vorzone vor dem öffentlichen Gebäude und der Hafenplatz folgen derselben Logik: Tragschicht und Entwässerung zuerst, dann Belag, dann Möbel und Licht – nicht umgekehrt.
Wegebreiten nach Nutzung (Fuß, Rad, Lieferverkehr, Rettung), barrierefreie Führung, Aufenthaltsinseln, Vegetation mit Standortgerechtigkeit und Pflegeklasse, Oberflächen mit Gefälle zu Rinnen oder Rigolen. Materialwahl nach Last, Streusalz, Vandalismusresistenz und Austauschbarkeit.
Grünzüge, Parks, Ufer, Friedhöfe, Schul- und Klinikfreiflächen, Sportaußenanlagen. Leitidee, Vegetationsebenen, Sichtbeziehungen, ökologische Mindestanforderungen (Versickerung, Entsiegelung, Beschattung) und die Überführung in baufähige Pläne mit Mengen und Kosten.
Bänke, Tische, Poller, Fahrradbügel und -boxen, Spiel- und Bewegungsangebote, Abfallbehälter, Fahnen, Informationstafeln. Verortung im Lageplan, Fundament und Aufbau, Abstand zu Leitungen und Baumscheiben, einheitliche Produktserie oder Ausschreibung nach Leistungsbeschreibung ohne Herstellerbindung, sofern der Auftraggeber das verlangt.
Beleuchtungskonzept für Wege, Platz und Vorzone: Mast- und Pollerleuchten, Lichtpunkthöhen, Blendung, Verkehrssicherheit, Trassen und Leerrohre vor dem Belag, Abstimmung mit Elektroplanung. Keine nachträgliche Schlitzung fertiger Flächen, wenn die Planung rechtzeitig sitzt.
Kajennahe Freiflächen, Vorzonen, temporäre Veranstaltungs- oder Lagerflächen, Entsiegelung dort wo Betrieb es zulässt. Last, Entwässerung, Abstand zur Kaje und betriebliche Zwänge stehen vor der Gestaltung.
Öffentliche Auftraggeber beauftragen häufig gestuft: zuerst LPH 2 und 3 einschließlich prüffähiger Entwurfs- und Kostenunterlagen (EW-Bau) für Gremien oder Zuwendung, optional danach LPH 4 bis 9. Tabaplan bildet beide Stufen ab.
Ein vorhandener Vorentwurf Dritter kann nach Sichtung fortgeschrieben werden. Urheberschaft und Leistungstrennung bleiben nachvollziehbar. Phasenweise Umsetzung in Bauabschnitten wird in Lageplan und Kosten abgebildet, wenn der Haushalt das verlangt.
Ohne Höhen- und Entwässerungsplanung bleibt ein Gestaltungskonzept unverbindlich. Tabaplan arbeitet die technischen Grundlagen in denselben Plänen mit:
Kostenschätzung und Kostenberechnung werden getrennt ausgewiesen. Abweichungen durch fehlendes Gutachten, Winterbau, Schnittstellen und Preisentwicklung gehören in die Annahmen der Unterlage, nicht in Nachträge nach der Submission.
Die zulässige Verfahrensart bestimmt der Auftraggeber nach GWB, VgV, UVgO und Haushaltsrecht. Tabaplan richtet das Leistungsbild danach aus – nicht umgekehrt.
Bei beschränkter oder öffentlicher Ausschreibung der Bauleistung liefern wir Leistungsverzeichnis, Mengenermittlung, Pläne und die Unterlagen, mit denen Angebote vergleichbar sind. Planungsleistungen selbst werden häufig über E-Vergabeplattformen im offenen oder Verhandlungsverfahren vergeben; dort arbeiten wir mit den geforderten Eignungs- und Wertungskriterien.
Das ist der übliche Weg, wenn der Auftragswert unterhalb der internen Schwellen der Vergabestelle liegt, die Leistung klar umrissen ist und eine förmliche Ausschreibung unverhältnismäßig wäre. Typisch: Fortschreibung eines Teilbereichs, Ergänzung LPH 3, Stadtmöbel einer Vorzone, Beleuchtungskonzept eines Platzes, Entwässerungsnachtrag, knappe Gremienfrist.
Interne Behördenaufträge unter 50.000 Euro sind willkommen, sofern die Vergabestelle die Direktvergabe so führt. Voraussetzung: schriftliche Anfrage, Leistungsbild, Termin, zeichnungsberechtigter Ansprechpartner. Ob die freihändige Vergabe im konkreten Fall zulässig ist, prüft der Auftraggeber; Tabaplan ersetzt keine Vergabestelle.
Große Stadtplanungs- und Stadtanlagenprojekte (Plätze, Parks, Möblierung und Beleuchtung im Quartier, Hafenfreiflächen) übernehmen wir im förmlichen Verfahren ebenso. Die Losgröße ist kein Ausschlusskriterium.
Können wir direkt beauftragen, ohne Submission?
Ja, wenn Ihre Vergabestelle eine freihändige Vergabe oder einen Kleinauftrag
so ausgestaltet. Dann arbeiten wir auf Direktauftrag ohne öffentliches
Bieterverfahren. Die rechtliche Zulässigkeit liegt bei Ihnen.
Nehmen Sie Aufträge unter 50.000 Euro an?
Ja. Interne Direktvergaben und Kleinaufträge nach Abstimmung sind Teil des
Leistungsangebots, parallel zu großen Stadtanlagen.
Gehören Stadtmöbel und Beleuchtung dazu?
Ja, soweit sie zur Freianlage gehören: Verortung, Fundament, Trasse, Ausschreibung
der Elemente. Elektrofachplanung kann gesondert oder in Abstimmung erfolgen.
Arbeiten Sie nur in Hamburg?
Nein. Planung und Koordination deutschlandweit; Ausführung mit örtlichen
Partnern oder eigener Bauleitung, je nach Projekt.
Was ist EW-Bau in Ihren Angeboten?
Entwurfsunterlagen so, dass Kosten und Technik für Gremien oder Zuwendung
prüfbar sind – Lagepläne, Schnitte, Kostenberechnung, Erläuterung.
Können vorhandene Konzepte Dritter fortgeführt werden?
Ja, nach Sichtung und Plausibilisierung. Leistung und Urheber bleiben getrennt.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind GWB, VgV, UVgO, Haushaltsrecht und der konkrete Vergabevermerk des Auftraggebers. Tabaplan veröffentlicht keine fremden Vergabeunterlagen und keine laufenden Verfahren.
Für förmliche Verfahren, freihändige Direktvergabe oder Kleinauftrag: Leistungsphasen, Ort, Termin und ob Submission vorgesehen ist. Wir antworten mit einem klaren Leistungsbild.
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