Welche Nachweise Bauamt und Entsorger fordern: Entwässerungsplan, Lageplan Leitungsführung, Schmutzwasser und Regenwasser, Versickerung, Überflutungsnachweis, Rückstau, Übergabeschacht RW/SW. Bevor nachgefordert wird.
Entwässerungsplanung zum Bauantrag ist der Nachweis, wie Abwasser das Grundstück verlässt: Schmutzwasserableitung in den Kanal, Regenwasserableitung in Kanal, Rigole, Mulde oder Zisterne. Fehlt das Entwässerungsgesuch oder der Versickerungsnachweis, kommt die Nachforderung – oft später als Statik und Brandschutz, mit demselben Stillstand im Genehmigungsverfahren.
Tabaplan GmbH erstellt genehmigungsfähige Unterlagen für Grundstücksentwässerung und Freianlagen: Leitungsplan, Höhenplanung, Dach- und Hofflächen, DIN 1986-100, Versickerung nach den anerkannten Regeln, Übergabeschacht, Kontrollschacht. Gebäudeentwässerung im Haus (Fallleitungen) stimmen wir mit Architekt oder TGA ab. Hamburg und deutschlandweit.
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Das Entwässerungsgesuch ist der fachliche Teil der Bauvorlagen zur Abwasserbeseitigung. Landesbauordnung setzt den Rahmen, die kommunale Entwässerungssatzung die Details: Trennsystem oder Mischsystem, Versickerungspflicht, zulässige Einleitung, Formulare beim Bauamt oder direkt bei der Stadtentwässerung. Ein Bundesverfahren gibt es nicht.
Schmutzwasser (Küche, Bad, WC) geht in die öffentliche Schmutzwasserleitung. Niederschlagswasser von Dachfläche, Garage, Pflaster und Terrasse ist der Teil, an dem Nachforderungen hängen: KOSTRA-DWD, Abflussbeiwert, versiegelte Fläche, Rigolenberechnung, Überflutungsnachweis.
Auslöser ist die Änderung von Schmutz- oder Regenwasserweg, nicht der Stempel „Bauantrag“ allein.
Flurstück, Gebäude, Fallrohre, Grundleitungen, Gefälle, Nennweite (häufig KG DN 110, 160, 200), Kontrollschacht, Übergabeschacht Regenwasser und Schmutzwasser, Anschlusspunkt an das öffentliche Netz, Höhen (Rohrauflage, Deckel, Rückstauebene).
Abflusswirksame Flächen, Regenspende, Speichervolumen, Entleerung, Einleitmenge. Rigole, Mulde, Sickerschacht oder Retentionszisterne. Siehe Rigole berechnen.
Abläufe unter der Rückstauebene (meist Straßenoberkante) brauchen Sicherung. Klappe oder Hebeanlage nach Situation – nicht nach Kataloggefühl. Fehlt der Nachweis, steht neben dem Amt später auch die Versicherung im Raum.
Kein Kanal: wasserrechtliche Erlaubnis, Kleinkläranlage nur mit den dafür zuständigen Stellen. Denkmalschutz, Altlast, hoher Grundwasserstand: andere Lage der Versickerung, nicht dieselbe Grube.
Nachforderung der Bauaufsicht oder des Entsorgers, ruhendes Verfahren, verschobener Baubeginn, kein ordnungsgemäßer Kanalanschluss. Häufigste Lücke: Regenwasser, Versickerung, fehlender Lageplan mit Höhen. Tabaplan legt den Grundstücksteil so an, dass er mit dem restlichen Bauantrag zusammen eingereicht werden kann.
Grundstücksentwässerung, Freianlagen, Rigole, Mulde, Zisterne, Schächte, Höhen, Abstimmung Entsorger: Tabaplan. Fallleitungen und Sanitär im Gebäude: TGA oder Architekt. Bauvorlageberechtigte Gesamteinreichung: wer sie nach Landesrecht leisten darf, häufig in Zusammenarbeit.
Nach Genehmigung Einbau: Aushub, Rohrleitungen, Schächte, Versickerungsanlage, Wiederherstellung Pflaster, Platte, Rasen.
Ist Entwässerungsplanung immer Pflicht im Bauantrag?
Bei Neubau und geänderter Ableitung ja. Bei reiner Nutzungsänderung ohne
neue Leitungen oft nein. Satzung und Landesbauordnung gelten, nicht diese Seite.
Was ist der Unterschied zu Statik und Brandschutz?
Die werden fast immer verlangt. Das Entwässerungsgesuch nur, wenn Wasserwege
betroffen sind – und genau deshalb wird es vergessen.
Reichen Online-Rechner für die Rigole?
Nein. Genehmigungsfähig sind Lage, Boden, Höhen und Anschluss, nicht nur eine Literzahl.
Plant ihr nur oder baut ihr die Entwässerung?
Beides: Nachweis zum Bauantrag und Ausführung auf dem Grundstück.
Deutschlandweit?
Planung ja. Einbau Schwerpunkt Hamburg und Umgebung, weitere Orte nach Prüfung.
Keine Rechtsberatung, kein Bescheid, kein Ersatz für Entwässerungssatzung, Bodengutachten oder TGA. Tabaplan liefert Grundstück und Freianlage.
Vorhaben, Kommune, ob Neubau oder Änderung, Lageplan oder Flurkarte, Dach- und Hofflächen. Wir listen die nötigen Unterlagen und erstellen sie.
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