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Tabaplan GmbH · Entwässerungsplanung im Bau · Überflutung · Versicherung · Haftung · Kontakt
TABAPLAN GmbH · Starkregen · Keller · Nachbargrundstück · Planungsfehler

Entwässerungsplanung im Bau: Überflutung, falsche Planung, Versicherung

Ohne Entwässerungsplan ist der Bau unvollständig. Falsches Gefälle, fehlende Rigole, Rückstau: Keller nass, Pflaster unterspült, Nachbar klagt. Die Wohngebäudeversicherung zahlt das nicht automatisch.

Entwässerungsplanung ist im Bau kein Extra nach dem Richtfest. Sie sitzt vor dem ersten Pflasterstein: Höhen, Gefälle, Rigole, Rückstau, Anschluss. Wer sie weglässt, spart Honorar und kauft sich Überflutung, Nachträge, Streit mit dem Nachbarn und oft eine Versicherung, die auf Planungs- oder Ausführungsmangel verweist.

Tabaplan GmbH plant Entwässerung für EFH, Außenanlagen und Gewerbe – damit der Schaden nicht erst nach dem Starkregen zur Rechnung wird. Diese Seite ist nicht der Kostenvoranschlag und nicht der Überflutungsnachweis als Formel. Hier: warum, was passiert, wer haftet, was Versicherungen typischerweise trennen.

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Warum sie im Bau so früh kommen muss

  • Bauantrag: ohne Wasserteil Nachforderung, Stillstand, Gebühren doppelt
  • Höhen der Bodenplatte und der Terrasse – nachträglich kaum korrigierbar
  • Keller unter Rückstauebene: Hebeanlage oder nasse Wanne
  • Außenanlage: Gefälle vom Haus weg, sonst läuft der Hof ins Erdgeschoss
  • Starkregen: DIN 1986-100 und Überflutungsnachweis sind Planung, nicht Hoffnung

Die günstigste Entwässerungsplanung ist die, die vor dem Estrich sitzt. Sanierung nach Überflutung ist ein Vielfaches des Honorars.

Was bei falscher oder fehlender Planung passiert

Keller und LichtschachtRückstau aus dem Kanal, Oberflächenwasser von der Terrasse
Pflaster und Unterbauausgespült, Setzungen, Frost, Rinne „hat nie gereicht“
Nachbargrundstückwilder Ablauf über die Grenze – zivilrechtlich teuer
Fassade und SockelSpritzwasser, aufsteigende Nässe, Dämmung hin
Baustopp / NachforderungAmt stoppt, Bank fragt nach dem Nachweis
Wert und Verkaufnasser Keller in der Besichtigung – Preis weg

Überflutung ist nicht immer „die Natur“

Starkregen gibt es. Trotzdem unterscheiden Gutachter: war die Anlage nach den Regeln bemessen (DWA-A 138, DIN 1986-100, örtliche Satzung) oder hat das Wasser nur deshalb im Haus gestanden, weil Gefälle, Dimension oder Rückstauverschluss fehlten? Das erste kann Elementarschaden sein. Das zweite ist oft Mangel – und dann greift eine andere Police, oder keine.

Versicherung: was oft gesucht wird, was selten zahlt

Wohngebäude / Elementar

Überschwemmung, Rückstau – nur mit richtiger Klausel und oft nur, wenn Rückstausicherung vorhanden und betriebsbereit war. Fehlt der vorgeschriebene Verschluss, kürzen viele Versicherer oder lehnen ab.

Haftpflicht Planer / Unternehmer

Falsch dimensionierte Rigole, Gefälle zum Haus, fehlender Nachweis: Planungs- oder Ausführungsfehler. Das ist nicht der Elementarschaden des Eigentümers. Bauherr sucht dann den Planer.

Was Tabaplan nicht ist

Kein Versicherer, keine Leistungszusage. Wer nach einem Schaden fragt: Police, Gutachten, Fotos – wir können den Bestand entwässerungstechnisch bewerten, nicht den Deckungsanspruch.

Kosten: Planung gegen Schaden

Das Honorar für Entwässerungsplanung und Rigolenberechnung ist klein gegen Keller-Sanierung, neues Pflaster, Anwalt Nachbar, Mietausfall, Verzug der Bank. Die Seite zu den reinen Planungskosten liegt getrennt. Hier nur der Schnitt: wer die Planung streicht, zahlt sie später als Schaden – plus das, was die Versicherung nicht übernimmt.

Was Tabaplan im Bau übernimmt

Ablauf, bevor es nass wird

  1. Jetzt, nicht nach dem Pflaster
    Lageplan, Höhen, Keller, Nachbar, Kanal.
  2. Bemessung
    Flächen, DWA-A 138, Rückstau, Überflutung.
  3. Plan in den Bau
    damit Estrich, Terrasse und Koffer dieselbe Kote haben.
  4. Nachweis Amt / Bank
    bevor die Nachforderung kommt.
  5. Optional Bau
    Ausführung nach Plan – anderes Los.

Fragen zu Schaden, Police und Planung

Zahlt die Gebäudeversicherung bei überflutetem Keller immer?
Nein. Ohne Elementarbaustein oft gar nicht. Mit Baustein oft nur, wenn Rückstausicherung da war. Planungsfehler sind ein anderes Kapitel.

Haftet der Gartenbauer, wenn das Wasser ins Haus läuft?
Wenn er ohne Plan und gegen die Regeln gebaut hat: oft ja, über Gewähr und Haftpflicht. Wenn der Plan fehlte, weil der Bauherr ihn gestrichen hat: Streit. Besser vorher planen.

Nachbar droht, weil unser Hof zu ihm entwässert – Versicherung?
Das ist in der Regel Zivilrecht / Haftpflicht, kein Elementarschaden. Der Entwässerungsplan muss die Grenze halten.

Kann man das nach dem Schaden noch planen?
Ja – Bestand aufnehmen, Ursache, dann Sanierungsplan. Teurer als Planung am Neubau, besser als der nächste Starkregen.

Ist das die Kostenseite oder der Überflutungsnachweis?
Nein. Hier Risiko und Versicherungsschnitt. Honorar: eigene Kosten-URL. Formel-Nachweis: eigene URL.

Reicht „wir machen Gefälle vom Haus weg“ ohne Berechnung?
Für ein Gefälle ja. Für Starkregen, Rigole und Amt nein. Ohne Zahlen bleibt es Hoffnung.

Keine Rechts- oder Versicherungsberatung, keine Deckungszusage. WHG, DIN 1986-100, DWA-A 138, örtliche Satzung, jeweilige Police.

Entwässerung planen, bevor es nass wird

Neubau oder schon Schaden? Lageplan, Keller ja/nein, Fotos Hof. Wir setzen den Plan – nicht die Police.

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