Ohne Entwässerungsplan ist der Bau unvollständig. Falsches Gefälle, fehlende Rigole, Rückstau: Keller nass, Pflaster unterspült, Nachbar klagt. Die Wohngebäudeversicherung zahlt das nicht automatisch.
Entwässerungsplanung ist im Bau kein Extra nach dem Richtfest. Sie sitzt vor dem ersten Pflasterstein: Höhen, Gefälle, Rigole, Rückstau, Anschluss. Wer sie weglässt, spart Honorar und kauft sich Überflutung, Nachträge, Streit mit dem Nachbarn und oft eine Versicherung, die auf Planungs- oder Ausführungsmangel verweist.
Tabaplan GmbH plant Entwässerung für EFH, Außenanlagen und Gewerbe – damit der Schaden nicht erst nach dem Starkregen zur Rechnung wird. Diese Seite ist nicht der Kostenvoranschlag und nicht der Überflutungsnachweis als Formel. Hier: warum, was passiert, wer haftet, was Versicherungen typischerweise trennen.
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Die günstigste Entwässerungsplanung ist die, die vor dem Estrich sitzt. Sanierung nach Überflutung ist ein Vielfaches des Honorars.
Starkregen gibt es. Trotzdem unterscheiden Gutachter: war die Anlage nach den Regeln bemessen (DWA-A 138, DIN 1986-100, örtliche Satzung) oder hat das Wasser nur deshalb im Haus gestanden, weil Gefälle, Dimension oder Rückstauverschluss fehlten? Das erste kann Elementarschaden sein. Das zweite ist oft Mangel – und dann greift eine andere Police, oder keine.
Überschwemmung, Rückstau – nur mit richtiger Klausel und oft nur, wenn Rückstausicherung vorhanden und betriebsbereit war. Fehlt der vorgeschriebene Verschluss, kürzen viele Versicherer oder lehnen ab.
Falsch dimensionierte Rigole, Gefälle zum Haus, fehlender Nachweis: Planungs- oder Ausführungsfehler. Das ist nicht der Elementarschaden des Eigentümers. Bauherr sucht dann den Planer.
Kein Versicherer, keine Leistungszusage. Wer nach einem Schaden fragt: Police, Gutachten, Fotos – wir können den Bestand entwässerungstechnisch bewerten, nicht den Deckungsanspruch.
Das Honorar für Entwässerungsplanung und Rigolenberechnung ist klein gegen Keller-Sanierung, neues Pflaster, Anwalt Nachbar, Mietausfall, Verzug der Bank. Die Seite zu den reinen Planungskosten liegt getrennt. Hier nur der Schnitt: wer die Planung streicht, zahlt sie später als Schaden – plus das, was die Versicherung nicht übernimmt.
Zahlt die Gebäudeversicherung bei überflutetem Keller immer?
Nein. Ohne Elementarbaustein oft gar nicht. Mit Baustein oft nur, wenn
Rückstausicherung da war. Planungsfehler sind ein anderes Kapitel.
Haftet der Gartenbauer, wenn das Wasser ins Haus läuft?
Wenn er ohne Plan und gegen die Regeln gebaut hat: oft ja, über Gewähr
und Haftpflicht. Wenn der Plan fehlte, weil der Bauherr ihn gestrichen
hat: Streit. Besser vorher planen.
Nachbar droht, weil unser Hof zu ihm entwässert – Versicherung?
Das ist in der Regel Zivilrecht / Haftpflicht, kein Elementarschaden.
Der Entwässerungsplan muss die Grenze halten.
Kann man das nach dem Schaden noch planen?
Ja – Bestand aufnehmen, Ursache, dann Sanierungsplan. Teurer als
Planung am Neubau, besser als der nächste Starkregen.
Ist das die Kostenseite oder der Überflutungsnachweis?
Nein. Hier Risiko und Versicherungsschnitt. Honorar: eigene Kosten-URL.
Formel-Nachweis: eigene URL.
Reicht „wir machen Gefälle vom Haus weg“ ohne Berechnung?
Für ein Gefälle ja. Für Starkregen, Rigole und Amt nein. Ohne Zahlen
bleibt es Hoffnung.
Keine Rechts- oder Versicherungsberatung, keine Deckungszusage. WHG, DIN 1986-100, DWA-A 138, örtliche Satzung, jeweilige Police.
Neubau oder schon Schaden? Lageplan, Keller ja/nein, Fotos Hof. Wir setzen den Plan – nicht die Police.
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