Die Kolonne war da, dann Stille: halbfertige Zufahrt, offener Koffer, Material auf dem Hof. Ja, Sie dürfen in der Regel einen anderen Betrieb holen. Tabaplan übernimmt Restarbeiten, wenn der Stand klar und die Fläche zugänglich ist.
Das ist keine zweite Gartenbau-Leistungsseite. Hier geht es um den Stillstand. Wir sind kein Anwalt und keine Schlichtungsstelle. Vertrag, Kündigung und offene Rechnung klären Sie mit dem ersten Betrieb oder rechtlich. Wir sagen, ob wir den offenen Stand fertigbauen können.
Praktisch: ja, sobald Sie uns als neuen Auftraggeber beauftragen und die Fläche frei ist. Ob der erste Vertrag beendet oder gekündigt ist, müssen Sie klären – nicht wir. Für das Angebot brauchen wir den Ist-Stand, nicht den Streit.
Was wir nicht nachvollziehen können, bauen wir nicht blind drauf. Dann steht Aufnahme und Neuaufbau im Angebot.
Darf ich einfach die nächste Gartenbaufirma holen?
Für die Ausführung ja, wenn Sie uns beauftragen. Den alten
Vertrag müssen Sie selbst beenden oder ruhen lassen. Das ist
keine Rechtsberatung.
Die erste Firma hat schon Anzahlung bekommen.
Das gehört in eure Abrechnung mit jener Firma. Unser Angebot
gilt nur für das, was wir noch leisten.
Müssen wir deren Steine weiterverwenden?
Nur wenn Menge, Qualität und Lagerung passen. Beschädigtes
oder unpassendes Material setzen wir nicht.
Geht das noch zeitnah?
Wenn die Fläche frei ist und der Koffer nicht aufgeweicht
weiter sackt. Offene Baugruben werden mit der Zeit teurer,
nicht billiger.
Übernehmt ihr die Gewähr für alles Vorherige?
Nein. Nur für unser Los. Was darunter liegt und trägt, prüfen
wir, soweit zugänglich.