Sie sind Bauherr oder Grundstückseigentümer und möchten bauen, umbauen, eine Außenanlage herstellen oder die Entwässerung Ihres Grundstücks verändern? Dann kann neben dem Baurecht auch das Wasserrecht eine wichtige Rolle spielen.
Ob Regenwasser, Versickerung, Rigole, Rückhaltung, Gewässer, Grundwasser, Wasserschutzgebiet oder Einleitung: Je nach Grundstück und Vorhaben können wasserrechtliche Anforderungen und Genehmigungen erforderlich sein.
Sie sind Bauherr? Wir unterstützen Sie bei der technischen Planung, den erforderlichen Unterlagen und der Koordination des wasserrechtlichen Verfahrens.
Viele Bauherren denken beim Genehmigungsverfahren zunächst ausschließlich an die Baugenehmigung. Bei bestimmten Grundstücken und Vorhaben reicht diese Betrachtung jedoch nicht aus.
Sobald Wasser betroffen ist, können zusätzliche Anforderungen entstehen. Das betrifft insbesondere die Beseitigung und Bewirtschaftung von Niederschlagswasser, die Versickerung, die Einleitung in ein Gewässer, den Umgang mit Grundwasser oder besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten.
Deshalb sollte bereits frühzeitig geprüft werden, welche wasserrechtlichen Anforderungen für das konkrete Grundstück gelten.
Entscheidend ist zunächst, die wasserrechtlich relevanten Themen Ihres Bauvorhabens zu erkennen. Welche Genehmigung tatsächlich erforderlich ist, hängt unter anderem vom Vorhaben, Grundstück, Entwässerungskonzept, Einleitungsweg, Boden, Grundwasser und gegebenenfalls von Schutzgebieten ab.
Tabaplan unterstützt Sie bei der technischen Vorbereitung und Koordination. Die jeweils zuständige Behörde entscheidet über die Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung.
Planung der Niederschlagswasserbewirtschaftung auf dem Grundstück, einschließlich Rückhaltung, Versickerung und Ableitung.
Prüfung und Planung einer Versickerung von Niederschlagswasser entsprechend den örtlichen Anforderungen.
Technische Planung unterirdischer Versickerungsanlagen, sofern diese für das Grundstück geeignet und zulässig sind.
Rückhaltung von Regenwasser, beispielsweise über Speicher, Retentionsanlagen oder gedrosselte Ableitung.
Anforderungen bei Einleitung von Niederschlagswasser oder Abwasser in oberirdische Gewässer.
Wasserrechtliche Fragestellungen bei Eingriffen in das Grundwasser oder bei bestimmten Grundwasserentnahmen.
Bei Neubauten und größeren Außenanlagen muss frühzeitig geklärt werden, wie das anfallende Niederschlagswasser behandelt werden soll.
Je nach Grundstück können verschiedene Lösungen in Betracht kommen: Versickerung auf dem Grundstück, Rückhaltung, gedrosselte Ableitung, Einleitung oder eine Kombination verschiedener Maßnahmen.
Eine Rigole kann eine Möglichkeit sein, Niederschlagswasser unterirdisch zu versickern. Ob eine solche Lösung auf einem Grundstück eingesetzt werden kann, muss jedoch technisch und rechtlich geprüft werden.
Dabei können beispielsweise Bodenverhältnisse, Grundwasserstand, Abstand zum Grundwasser, angeschlossene Flächen und örtliche wasserrechtliche Vorgaben relevant sein.
Besonders in Wasserschutzgebieten können zusätzliche Anforderungen gelten. Eine Rigole sollte deshalb nicht einfach ohne vorherige Prüfung geplant und eingebaut werden.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines Wasserschutzgebietes, können für bestimmte Bau- und Entwässerungsmaßnahmen besondere Anforderungen gelten.
Das kann beispielsweise die Versickerung von Niederschlagswasser, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder bestimmte bauliche Eingriffe betreffen.
Deshalb sollte vor Beginn der Planung geprüft werden, ob das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet oder einem anderen wasserrechtlich relevanten Bereich liegt.
Soll Niederschlagswasser nicht auf dem Grundstück versickert oder zurückgehalten, sondern in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden, können wasserrechtliche Anforderungen und eine entsprechende Erlaubnis erforderlich sein.
Für solche Verfahren können unter anderem Entwässerungspläne, Berechnungen, Angaben zur Drosselung, Nachweise zur Rückhaltung und weitere technische Unterlagen erforderlich sein.
Grundwasser kann bei Bauvorhaben eine wichtige Rolle spielen, wenn beispielsweise in den Untergrund eingegriffen, Wasser abgepumpt oder eine bestimmte Grundwasserentnahme vorgesehen wird.
Auch bei größeren Baugruben, Tiefbauarbeiten oder besonderen Grundstückssituationen sollte frühzeitig geprüft werden, ob wasserrechtliche Anforderungen bestehen.
Welche Genehmigung oder Erlaubnis erforderlich ist, hängt vom konkreten Vorhaben und den örtlichen Voraussetzungen ab.
Wasserrecht betrifft nicht nur große Bauprojekte. Auch bei privaten Grundstücken und Außenanlagen können wasserrechtliche Fragen entstehen.
Die benötigten Unterlagen sind vom jeweiligen Verfahren abhängig. Typische technische Unterlagen können beispielsweise sein:
Sie stellen die verfügbaren Grundstücks- und Projektunterlagen bereit und teilen uns mit, was auf dem Grundstück geplant ist.
Wir prüfen die technische Aufgabenstellung und entwickeln die erforderlichen Planungs- und Entwässerungsunterlagen.
Wir unterstützen bei der Zusammenstellung und Koordination der erforderlichen technischen Unterlagen und Beteiligten.
Projekt, Grundstück, Entwässerung und wasserrechtlich relevante Rahmenbedingungen werden betrachtet.
Erforderliche technische Planungen, Berechnungen und Zeichnungen werden vorbereitet.
Die für das jeweilige Verfahren benötigten Unterlagen werden zusammengestellt und abgestimmt.
Wir unterstützen bei der technischen Kommunikation und bei erforderlichen Anpassungen der Unterlagen.
Wasserrechtliche Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, Kommune, Gewässer, Grundstück und konkretem Vorhaben. Deshalb gibt es nicht für jedes Grundstück dieselbe Genehmigung und nicht für jede Rigole oder Entwässerungsanlage dasselbe Verfahren.
Tabaplan unterstützt Bauherren und Grundstückseigentümer in Hamburg sowie deutschlandweit bei der technischen Planung und Vorbereitung wasserrechtlich relevanter Vorhaben.
Für Neubau, Umbau, Außenanlagen, Entwässerung und Regenwasserbewirtschaftung.
Für Fragen rund um Entwässerung, Versickerung, Wasser und geplante Veränderungen auf dem Grundstück.
Für größere Bauvorhaben und die technische Vorbereitung wasserrechtlich relevanter Maßnahmen.
Für Neubauprojekte, Erschließung, Außenanlagen und Grundstücksentwässerung.
Für die technische Vorbereitung von Entwässerungs- und Außenanlagenkonzepten.
Für gewerbliche Grundstücke und Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen an Wasser und Entwässerung.
Wasserrecht umfasst die rechtlichen Anforderungen, die entstehen können, wenn ein Bauvorhaben Gewässer, Grundwasser, Niederschlagswasser oder andere wasserrechtlich relevante Sachverhalte betrifft.
Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Ob eine wasserrechtliche Erlaubnis oder ein anderes Verfahren erforderlich ist, hängt vom Grundstück, der Anlage, den örtlichen Vorgaben und den wasserrechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Nicht grundsätzlich. Je nach Vorhaben können baurechtliche und wasserrechtliche Verfahren nebeneinander erforderlich sein oder miteinander verbunden werden.
In Wasserschutzgebieten können besondere Anforderungen gelten. Deshalb sollte vor der Planung geprüft werden, welche Maßnahmen zulässig sind und ob zusätzliche Genehmigungen oder Nachweise erforderlich werden.
Eine Versickerung ist nicht automatisch auf jedem Grundstück zulässig. Unter anderem Boden, Grundwasser, Schutzgebiete, angeschlossene Flächen und örtliche Vorgaben können relevant sein.
Eine Einleitung kann wasserrechtlich erlaubnispflichtig sein. Die konkreten Anforderungen hängen vom Gewässer, der Einleitung und dem jeweiligen Vorhaben ab.
Nein. Die Genehmigung oder Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde erteilt. Tabaplan unterstützt bei technischer Planung, Unterlagen, Berechnungen und Koordination.
Ja. Tabaplan bietet entsprechende Planungs- und technische Unterstützungsleistungen deutschlandweit an.
Ja. Grundstücksentwässerung, Regenwasserbewirtschaftung, Rückhaltung, Versickerung und weitere technische Entwässerungsthemen können Teil der Planung sein.
Senden Sie uns die vorhandenen Grundstücks- und Projektunterlagen. Wir schauen uns die Aufgabenstellung an und besprechen mit Ihnen, welche technische Planung und welche Unterstützung für Ihr Vorhaben erforderlich sein können.
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