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TABAPLAN GmbH · Gehweg, Bordstein, Sondernutzung · Hamburg & Umgebung

Baustellenüberfahrt in Hamburg: Planung und Bau für Abriss und Neubau – inkl. § 19 und § 22 HWG

LKW, Bagger und Kran müssen über den öffentlichen Gehweg. Dafür braucht der Bauherr in Hamburg fast immer eine Sondernutzung – und oft eine zweite Erlaubnis, sobald der Gehweg aufgegraben oder der Bordstein verändert wird. Tabaplan plant die Überfahrt, stimmt mit der Wegeaufsicht ab und setzt sie fachgerecht um.

Typische Anfrage: Ein Einfamilienhaus in Hamburg wird abgerissen oder neu gebaut. Kurzfristig soll eine Baustellenüberfahrt her – Angebot und Termin, sobald der Auftrag da ist. Genau das ist Alltag in Wohnstraßen in Poppenbüttel, Wandsbek, Sasel, Wellingsbüttel und im restlichen Stadtgebiet: schmale Gehwege, Hochbord, Bäume, Schächte, Nachbarn. Ohne Überfahrt kommt kein Abbruch-LKW, kein Kettenbagger, kein Autokran und kein Betonmischer legal und schadensarm aufs Grundstück.

Tabaplan GmbH übernimmt die bauliche Seite: Lage der Überfahrt, Aufbau (Platten, Asphalt, Schotter, Stahlplatten), Bordstein absenken oder schützen, Last der Fahrzeuge, Abstimmung mit der Wegeaufsicht vor Ort. Die Erlaubnis nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) bleibt beim Bauherrn als Erlaubnisinhaber. Wir sagen klar, welche Anträge fehlen – besonders der Unterschied zwischen Sondernutzung nach § 19 HWG und Aufgrabung nach § 22 HWG.

Verwandt, aber nicht dasselbe: Baustellenzufahrt und Baggerzugang auf dem Grundstück. Hier geht es um den öffentlichen Gehweg vor der Grenze. Anfrage: Kontaktformular.

Was Tabaplan bei einer Baustellenüberfahrt leistet

Gesetze, die Bauherren in Hamburg beachten müssen

Viele Bauherren glauben: „Ich habe die Baustellenüberfahrt genehmigt bekommen, jetzt darf der Bagger über den Gehweg.“ Das ist oft nur die halbe Wahrheit. In Hamburg liegen mehrere Regelungen nebeneinander. Wer sie vermischt, riskiert Stillstand, Nachforderungen und die Wiederherstellung auf eigene Kosten.

§ 19 HWG – Sondernutzung (Baustellenüberfahrt auf dem Gehweg)

Öffentliche Wege – also auch Gehwege – darf man nicht einfach als Baustraße nutzen. Alles, was über den normalen Verkehr hinausgeht, ist in der Regel eine Sondernutzung nach § 19 Hamburgisches Wegegesetz. Dazu gehört die temporäre Baustellenüberfahrt: LKW und Geräte fahren über eine definierte Fläche auf dem Gehweg aufs Grundstück.

Die Sondernutzungserlaubnis ist befristet, steht auf den Namen des Bauherrn (nicht übertragbar) und enthält Auflagen: Anweisung durch die Wegeaufsicht vor Beginn, Erlaubnis vorzeigen, Verkehr und Rettungswege freihalten, Bäume und Leitungen schützen, Haftung bis zur Wiederherstellung durch die Stadt.

Typisch in Hamburg: wenige Quadratmeter (häufig um 10 m²), befristet über die Bauzeit, Gebühren nach gesondertem Bescheid. Die Erlaubnis ersetzt keine anderen Genehmigungen. Das steht in den Bescheiden ausdrücklich.

§ 22 HWG – Veränderung und Aufgrabung des öffentlichen Weges

Sobald der Gehweg aufgegraben, der Bordstein ausgebaut, abgesenkt oder der Aufbau des öffentlichen Weges verändert wird, braucht es eine eigene Erlaubnis nach § 22 HWG. Die Sondernutzung nach § 19 reicht dafür nicht.

Praktisch: Holzbalken oder Stahlrampen ohne Abstimmung sind in Hamburg ausdrücklich nicht erlaubt. Wer den Hochbord „mal eben“ mit der Schaufel runterholt, verändert den öffentlichen Weg. Das ist der Punkt, an dem viele Angebote scheitern, weil nur § 19 vorliegt.

Frage an uns und an die Behörde immer getrennt stellen: Darf ich den Gehweg befahren (§ 19)? Und darf ich ihn aufgraben oder den Bordstein ändern (§ 22)?

§ 18 HWG – dauerhafte Gehwegüberfahrt / Grundstückszufahrt

Die spätere, bleibende Zufahrt zum Stellplatz oder zur Garage ist etwas anderes als die Baustellenüberfahrt. Dafür gilt in Hamburg die Erlaubnis zur Gehwegüberfahrt nach § 18 HWG (Bordsteinabsenkung, Überfahrt herstellen oder ändern). Wer nach dem Rohbau die temporäre Lösung einfach liegen lässt, hat oft weder die richtige Genehmigung noch den richtigen Aufbau.

§ 62 HWG und Wiederherstellung

Nach Ende der Sondernutzung stellt in Hamburg regelmäßig die Trägerin der Wegebaulast die Fläche wieder her. Die Kosten trägt der Erlaubnisinhaber – auch wenn sich der Zustand gegenüber vorher „verbessert“ hat oder jemand anderes den Schaden verursacht hat. Deshalb: Ende der Nutzung schriftlich anzeigen, Fläche so übergeben, dass keine unnötigen Mehrkosten entstehen.

Weitere Regeln, die oft dazukommen

  • Straßenverkehrsrecht: Absperrung und Kennzeichnung der Baustelle nach Auflage der Straßenverkehrsbehörde
  • Belange von Menschen mit Behinderung: keine Stolperkanten, Gehweg nicht unpassierbar machen
  • Bäume: Stamm, Krone und Wurzeln – Abstimmung vor Nutzung
  • Leitungen: Schieber, Kanal, Einsteigeschächte, Hydranten, Beleuchtung müssen zugänglich bleiben
  • Oberflächenwasser muss weiter abfließen können
  • Private Flächen Dritter: Zustimmung des Eigentümers, nicht der HWG-Bescheid
  • Der Bescheid ist unvererblich und nicht auf die Baufirma übertragbar

Das ist eine praktische Übersicht für Bauherren, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der konkrete Bescheid, das aktuelle HWG und die Wegeaufsicht vor Ort. Tabaplan ersetzt keine Behörde und keinen Anwalt.

Was wir vor einem Angebot brauchen

Eine Mail „wir brauchen kurzfristig eine Baustellenüberfahrt für Abriss / Neubau unseres Einfamilienhauses“ reicht für ein seriöses Angebot nicht. Damit der Aufbau und der Termin stimmen, klären wir mindestens Folgendes:

  1. Maximale Fahrzeuge: Abbruch-LKW, Kettenbagger, Autokran, Betonmischer? Maximales Fahrzeuggewicht und, soweit bekannt, Achslast.
  2. Vorhandene Grundstückszufahrt nutzen oder neue Baustellenüberfahrt herstellen?
  3. Bestandsfotos: Material des Gehwegs, Bordsteine (absenken, ausbauen, anpassen?), Leitungen, Schächte, Hydranten, Straßenbäume, sichtbare Wurzeln, Grundstücksgrenze.
  4. Wunschtermin für die Herstellung. Die genaue Lage muss vor Beginn mit der Wegeaufsicht abgestimmt werden (Anweisung vor Ort).
  5. Genehmigungslage: Erlaubnis nach § 19 HWG schon erteilt? Erlaubnis nach § 22 HWG beantragt oder erteilt, falls der Gehweg verändert oder aufgegraben wird? Unterlagen bitte mitschicken.

Flurkarte und Grundriss helfen bei der Lage, ersetzen aber keine Fotos vom Gehweg. Ohne Lastangabe bauen wir entweder zu schwach (Schäden) oder unnötig teuer.

Ablauf

  1. Unterlagen und Fotos
    Anfrage, Bescheide (§ 19, ggf. § 22), Fotos von Straße, Gehweg, Bord, Tor und Bäumen. Optional Lageplan. Ohne das schätzen wir die Last und die Aufgrabung nur.
  2. Prüfung der Erlaubnisse
    Reicht die Sondernutzung, oder muss der öffentliche Weg verändert werden? Fehlt § 22, sagen wir das vor dem ersten Bordstein – nicht auf der Baustelle.
  3. Anweisung durch die Wegeaufsicht
    Vor Nutzungsbeginn muss die Fläche in Hamburg oft vor Ort angewiesen werden. Tabaplan kommt mit, damit Lage, Breite und Schutz von Schächten klar sind.
  4. Herstellung
    Aufbau nach Last: Platten, Asphalt oder gesicherter Schotter. Bordstein nur so weit, wie die Erlaubnis es zulässt. Gehweg für Fußgänger soweit möglich nutzbar halten.
  5. Nutzung und Ende
    Überfahrt in der genehmigten Zeit nutzen. Änderungen und das Ende der Nutzung der Behörde schriftlich anzeigen. Danach Wiederherstellung durch die Stadt bzw. nach Bescheid – Kosten beim Bauherrn einplanen.

Häufige Fragen

Reicht die Sondernutzung nach § 19 HWG für die Baustellenüberfahrt?
Sie reicht, um den Gehweg in dem erlaubten Maß als Überfahrt zu nutzen. Sie reicht nicht, um den öffentlichen Weg aufzugraben oder den Bordstein ohne weitere Erlaubnis zu verändern. Dafür § 22 HWG.

Wer beantragt die Erlaubnis – Tabaplan oder der Bauherr?
Inhaber ist der Bauherr. Wir sagen, welche Unterlagen typischerweise fehlen, und setzen die Überfahrt nach erteilter Erlaubnis und Anweisung um. Die Erlaubnis ist nicht auf die ausführende Firma übertragbar.

Darf ich Stahlrampen oder Holzbalken auf den Bordstein legen?
In Hamburg nicht ohne Abstimmung mit der zuständigen Stelle. Eine Gehwegüberfahrt darf man nicht selbst und ohne Genehmigung verändern.

Was, wenn schon eine Zufahrt da ist?
Dann prüfen wir, ob sie für Abbruch-LKW und Kran trägt und ob die Sondernutzung trotzdem nötig ist, weil der öffentliche Gehweg mitgenutzt wird. Neue Überfahrt nur, wenn die vorhandene Lage, Breite oder Last nicht reicht.

Wie lange im Voraus?
Die Behörde braucht Vorlauf, die Wegeaufsicht einen Termin vor Ort, wir Material und Gerät. „Kurzfristig nächste Woche“ geht nur, wenn Erlaubnis, Anweisung und Fotos schon da sind – sonst nicht seriös.

Was kostet eine Baustellenüberfahrt?
Das hängt von Fläche, Dauer, Last, Bordstein, Bäumen und davon ab, ob aufgegraben wird. Dazu kommen städtische Gebühren und später die Wiederherstellung. Pauschale Internetpreise sind hier unseriös. Nach Fotos und Bescheid kalkulieren wir.

Gilt das nur in Wandsbek?
Das HWG gilt hamburgweit. Zuständig ist das jeweilige Bezirksamt (Sondernutzung / Wegeaufsicht). Tabaplan plant und baut in Hamburg und im Umland.

Und nach dem Hausbau?
Dann die dauerhafte Zufahrt nach § 18 HWG und die Erdarbeiten der Außenanlage – nicht die Baustellenüberfahrt als Dauerlösung lassen.

Für wen diese Seite gedacht ist

Bauherren von Einfamilienhäusern in Hamburg, die abreißen, neu bauen oder den Rohbau erreicht haben und jetzt LKW aufs Grundstück brauchen. Architekten und Bauleiter, die die Überfahrt als Gewerk vergeben. Nicht: dauerhafte Tiefgarage ohne HWG-Bezug, nicht: reine Gartenplanung ohne öffentlichen Gehweg.

Wenn der Bagger schon bestellt ist und nur die Durchfahrt auf dem Grundstück unklar ist, reicht oft die Seite zur Baustellenzufahrt. Sobald der öffentliche Gehweg und der Bordstein im Spiel sind, sind Sie hier richtig.

Baustellenüberfahrt in Hamburg anfragen

Fotos vom Gehweg, Bescheid falls vorhanden, welche Fahrzeuge rüber müssen, Wunschtermin. Wir sagen, ob Aufbau, Bordstein und welche HWG-Erlaubnis zusammenpassen – und wann wir bauen können.

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